Mit Umwelt-Profis planen und bauen

Die Eco Alpin SA bietet folgende Leistungen in den Bereichen Natur und Umwelt an:

Das bieten wir an:

Umweltbaubegleitung

Wir begleiten die Bauherrschaft in allen Phasen eines Vorhabens, von der Planung über die Ausschreibung, die Ausführung bis zum Projektabschluss. Unseren Schwerpunkt haben wir dabei in ökologisch, aber auch landschaftlich sensitiven Gebieten. Unsere Kernkompetenzen sind die Erfassung des ökologischen Ausgangszustands, frühzeitiges Einbringen umweltrelevanter Aspekte, und das  Erarbeiten lösungsorientierter Vorschläge. 

Bodenkundliche Baubegleitung

Boden spielt bei zahlreichen Bauvorhaben eine zentrale Rolle. Wir beraten und begleiten Sie bei allen bodenrelevanten Arbeiten in der Planungs-und Ausführungsphase in den Bereichen Bodenabtrag, -zwischenlagerung und Rekultivierung. Dank einer sorgfältigen Planung und konsequenten Umsetzung von bodenschonenden Massnahmen können die Kosten für die Rekultivierung und Begrünung massiv gesenkt werden.

Vegetationskartierung

Für die optimale Planung von Bauvorhaben, die Berechnung von Ersatzpunkten oder die Planung von ökologischen Aufwertungen erstellen wir Kartierungen von Lebensräumen nach verschiedenen, in der Schweiz gängigen Methoden. Zu unseren Leistungen zählen auch die Kartierung von geschützten Pflanzenarten sowie die Planung und Durchführung von Erfolgskontrollen bei Ersatzmassnahmen.

Submissionswesen und Bauherrenberatung

Damit ein Bauprojekt möglichst natur-, landschafts- und umweltschonend realisiert werden kann, müssen frühzeitig umfassende Abklärungen und Verhandlungen mit Amtsstellen und Naturschutzorganisationen getroffen werden. Wir helfen unseren Auftraggebern dabei, den Überblick zu behalten und unterstützen sie im Vorgehen, so dass Ihre Projekte fristgerecht umgesetzt werden können.

Gewässer

Zur Gewinnung von Landwirtschaftsland oder aufgrund von Überschwemmungen wurden früher zahlreiche Bäche verbaut, umgelegt oder eingedolt. Dank neuer Erkenntnisse und Möglichkeiten im Bereich Wasser- und Flussbau ist es uns heute möglich, die natürlichen Strukturen und Verläufe der Bäche so herzustellen, dass weder landwirtschaftliches Land verloren geht, noch neue Schwachstellen in Bezug auf Hochwassersicherheit entstehen.

Berechnung von Ersatzmassnahmen

Bei Bauvorhaben in unbebautem Gebiet werden oft Lebensräume oder schützenswerte Landschaften temporär oder permanent beansprucht. Das Gesetz verlangt bei der Beeinträchtigung von Lebensräumen und geschützten Landschaften Massnahmen zur Wiederherstellung oder einen gleichwertigen Ersatz. Aufgrund von vorgängigen Kartierungen, der Bewertung der Lebensräume und Artvorkommen, sowie der Berechnungder Beeinträchtigungdes Landschaftsbildes, kennen wir den naturschutzfachlichen Wert eines Vorhabens. Daraus können wir die Anforderungen an die Wiederherstellungs- oder Ersatzmassnahmen berechnen und formulieren.

Hydrologische Beurteilungen

Gewässer besitzen nicht nur ein grosses ökologisches Potenzial. Von Ihnen können auch verschiedenste Gefahren ausgehen, die unter alltäglichen Bedingungen kaum ersichtlich sind. Wir besitzen die nötigen Fachkenntnisse, Gewässer hinsichtlich ihrer Hochwasserabflüsse und ihres Schwemmholz- und Geschiebepotentials beurteilen zu können und die Erkenntnisse bei Gewässerrevitalisierungen mit einfliessen zu lassen. So wird nicht nur der ökologische Wert eines Gewässers aufgewertet, sondern es wird auch gleichzeitig der Thematik Hochwasserschutz Rechnung getragen.

Erstellen von BAB-Gesuchen

Für Bauten ausserhalb der Bauzone ist im Normalfall ein BAB-Gesuch einzureichen. Wir unterstützen Projekte bereits bei einer allfälligen Vorprüfung. Dank unserer Erfahrung wissen wir, welche Punkte bei einem BAB-Gesuch von besonderer Relevanz sind und wie die entsprechenden Beilagen eingereicht werden müssen. Wir erarbeiten Ihre BAB-Gesuche und bereiten die Eingabemappen mit sämtlichen Unterlagen zur Einreichung vor.

Raumentwicklung

Bebaubares und nutzbares Land ist ein immer rarer werdendes Gut. Die topografischen Gegebenheiten, das gestiegene Raumbedürfnis sowie Umwelt- und Landschaftsschützerische Anforderungen verlangen nach einem haushälterischen Umgang des Raums. Der Umgang wird in den Gesetzgebungen zur Regional, Richt-und Nutzungsplanung sowie in den Umweltschutzgesetzen auf den Stufen Bund, Kanton und Gemeinden geregelt. Dank unserer fundierten Kenntnisse der Gesetzesgrundlagen sowie der involvierten Amtsstellen, begleiten wir Ihr Projekt routiniert und effizient durch die verschiedenen Planungsphasen. Wir bringen die unterschiedlichen Interessen und Ansprüche in Übereinstimmung, so dass alle Bedürfnisse und Anforderungen in Einklang gebracht werden können. Zu unseren Kernthemen gehören die Richtplanung, die Regionalplanung, die Nutzungsplanung, die Arealplanung sowie Masterpläne.

Umweltverträglichkeit

Im Rahmen von Auflageprojekten oder Baueingaben muss oft die Umweltverträglichkeit des Vorhabens in der Bau- und in der Betriebsphase aufgezeigt werden. Wir zeigen Ihnen die sensiblen und kritischen Umweltaspekte auf und helfen ihnen bei der Optimierung ihres Vorhabens. Im Umweltverträglichkeitsbericht beschreiben wir die Massnahmen zur Einhaltung der Umweltgesetzgebung und handeln alle Punkte ab, damit die Behörden ihr Projekt im Rahmen der Baueingabe beurteilen können.

Beratung im Bereich Bauvertragsund Vergaberecht

Bei der Realisierung von Bauwerken treffen zahlreiche Akteure aufeinander. Damit die Benchmark andere Büros Aufgabenstellungen und Kompetenzen geregelt werden können, braucht es auf das jeweilige Vorhaben zugeschnittene Vertragsgrundlagen. Wir beraten sie im Bereich von Planer-, Liefer- und Werkverträgen. Zudem beraten und unterstützen wir die unter dem Vergaberecht fallenden Bauherren während des gesamten Submissionsprozesses, von der Erstellung der Submissionsunterlagen bis zum Vergabeantrag.